Als Firmeninhaber sind Sie nicht nur für Ihre eigenen möglichen Missgeschicke, sondern auch für alle fehlerhaften Handlungen Ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Sie haften laut Gesetz für Schäden die durch Ihren Betrieb entstehen. Und das in unbeschränkter Höhe.
Die Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtbegleicht berechtigte Schadensersatzansprüche für Personen, Sach- & Vermögensschäden die durch Dritte, z.B. vom Kunden, erhoben werden. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab. Wenn nötig auch vor Gericht.
Die Prüfung, ob berechtigte Ansprüche bestehen und in welcher Höhe sich diese ergeben, übernimmt ebenfalls der Versicherer.
Der Versicherer leistet in der Regel direkt an den Anspruchsteller.

Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne
0201 977 428 22
Nutzen Sie unseren Rückrufservice
Buchen Sie direkt einen Termin mit uns
Rufen Sie uns einfach an, wir beraten Sie gerne
0201 977 428 22