Betriebshaftpflicht für Gastronomie & Hotellerie in Essen

Betriebshaftpflicht für Gastronomie & Hotellerie in Essen

Als Firmeninhaber sind Sie nicht nur für Ihre eigenen möglichen Missgeschicke, sondern auch für alle fehlerhaften Handlungen Ihrer Mitarbeiter verantwortlich. Sie haften laut Gesetz für Schäden die durch Ihren Betrieb entstehen. Und das in unbeschränkter Höhe.

Die Betriebshaftpflicht

Die Betriebshaftpflichtbegleicht berechtigte Schadensersatzansprüche für Personen, Sach- & Vermögensschäden die durch Dritte, z.B. vom Kunden, erhoben werden. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer ab. Wenn nötig auch vor Gericht.

Die Prüfung, ob berechtigte Ansprüche bestehen und in welcher Höhe sich diese ergeben, übernimmt ebenfalls der Versicherer.

Der Versicherer leistet in der Regel direkt an den Anspruchsteller.

Betriebshaftpflicht für Gastronomie & Hotellerie

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